Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reservierungen und Buchungen von Iglus sowie damit zusammenhängenden gastronomischen Leistungen und Zusatzleistungen im:
Anbieter und alleiniger Vertragspartner des Gastes ist:
Nachfolgend „Gastronomie“ genannt.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die Online-Buchung erfolgt über das Buchungsportal unter winterdorf-leipzig.de.
Technischer Betreiber des Buchungsportals ist:
Gastro-Dantz GmbHDer Portalbetreiber stellt ausschließlich die technische Infrastruktur für den Buchungsprozess zur Verfügung.
Der Vertrag über die Reservierung des Iglus sowie über gebuchte gastronomische Leistungen und Zusatzleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Gast und der Park-Gastro GbR zustande.
Der Portalbetreiber wird nicht Vertragspartner der gebuchten gastronomischen Leistungen. Zahlungen im Zusammenhang mit der Buchung erfolgen unmittelbar zugunsten der Gastronomie.
Der Gast wählt im Buchungsportal insbesondere das gewünschte Datum, die verfügbare Startzeit, die Personenanzahl sowie gegebenenfalls angebotene Zusatzleistungen, Menüs oder sonstige Extras aus.
Die jeweils verfügbare Aufenthaltsdauer, der Mindestverzehr, die Höhe der erforderlichen Anzahlung sowie weitere für die konkrete Buchung maßgebliche Konditionen werden dem Gast während des Buchungsvorgangs angezeigt.
Die Buchung wird erst mit erfolgreicher Zahlung der im Buchungsprozess ausgewiesenen Anzahlung verbindlich.
Nach erfolgreichem Abschluss der Buchung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Die Buchungsbestätigung enthält die für die Reservierung maßgeblichen Daten.
Mit der Buchung wird kein Anspruch auf ein bestimmtes Iglu oder auf eine bestimmte Lage des Iglus begründet, soweit im Buchungsvorgang nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die konkrete Zuweisung eines geeigneten Iglus erfolgt durch die Gastronomie.
Maßgeblich sind insbesondere die gebuchte Personenanzahl, die verfügbaren Iglus und die betrieblichen Erfordernisse.
Die Gastronomie ist berechtigt, dem Gast ein anderes für die gebuchte Personenzahl geeignetes Iglu zuzuweisen.
Für die Reservierung kann ein Mindestverzehr gelten.
Die konkrete Höhe des Mindestverzehrs wird dem Gast vor Abschluss der Buchung im Buchungsportal angezeigt und wird mit Abschluss der Buchung Bestandteil des Vertrages.
Der Mindestverzehr bezeichnet den während des gebuchten Aufenthalts mindestens zu erreichenden Umsatz für Speisen und Getränke, soweit im Buchungsvorgang nichts Abweichendes angegeben wird.
Wird der vereinbarte Mindestverzehr nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder anderweitige Erstattung der Differenz.
Für die verbindliche Buchung ist grundsätzlich eine Anzahlung erforderlich.
Die Höhe der Anzahlung wird prozentual auf Grundlage des im Buchungsvorgang ausgewiesenen Buchungswertes berechnet. Der konkrete Anzahlungsbetrag wird dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Die Anzahlung erfolgt im Rahmen der Online-Buchung über die angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere PayPal oder Kreditkarte.
Für die Anzahlung wird keine zusätzliche Reservierungsgebühr erhoben.
Die geleistete Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Reservierung vollständig, also zu 100 %, auf den vor Ort zu zahlenden Rechnungsbetrag angerechnet.
Soweit im Buchungsportal Zusatzleistungen, Menüs oder sonstige Extras angeboten werden, können diese im Rahmen der Iglu-Buchung verbindlich hinzugebucht werden.
Auch auf diese Leistungen kann die im Buchungsvorgang ausgewiesene anteilige Anzahlung erhoben werden.
Die konkrete Leistung, der Preis und die darauf entfallende Anzahlung werden vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Die Reservierung wird verbindlich für einen bestimmten Termin und Zeitraum vorgenommen. Die Gastronomie hält hierfür entsprechende Kapazitäten bereit.
Eine Stornierung durch den Gast ist grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf vollständige Erstattung der geleisteten Anzahlung besteht im Falle einer vom Gast veranlassten Stornierung grundsätzlich nicht.
Die geleistete Anzahlung wird bei einer Stornierung als pauschalierter Ausgleich für die durch die Reservierung, deren Bearbeitung und die Freihaltung der Kapazitäten entstandenen bzw. typischerweise entstehenden Nachteile angerechnet und kann von der Gastronomie einbehalten werden.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Gastronomie durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist die Anzahlung entsprechend ganz oder teilweise zu erstatten.
Der Gastronomie bleibt umgekehrt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Erscheint der Gast ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Nichtinanspruchnahme der verbindlich gebuchten Leistung.
Die geleistete Anzahlung kann nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 8 einbehalten werden.
Dem Gast bleibt auch hierbei der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Reservierung gilt ausschließlich für den im Buchungsprozess vereinbarten Zeitraum.
Bei verspätetem Erscheinen des Gastes verschiebt sich die vereinbarte Endzeit nicht.
Die verspätete Ankunft führt daher zu einer entsprechenden Verkürzung der tatsächlich nutzbaren Aufenthaltsdauer.
Ein Anspruch auf Verlängerung der Reservierungszeit, anteilige Erstattung oder sonstigen Ausgleich besteht aufgrund einer vom Gast zu vertretenden Verspätung nicht.
Die Gastronomie wird sich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bemühen, verspätet eintreffende Gäste dennoch ordnungsgemäß zu bedienen.
Änderungswünsche hinsichtlich einer bestehenden Buchung, insbesondere Änderungen des Datums, der Uhrzeit, der Personenanzahl oder gebuchter Zusatzleistungen, müssen unmittelbar mit der Gastronomie telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Änderung besteht nicht.
Änderungen sind insbesondere von der Verfügbarkeit, der Größe der verfügbaren Iglus und den betrieblichen Möglichkeiten abhängig.
Eine Änderung wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Gastronomie wirksam.
Die maximal zulässige Personenzahl richtet sich nach dem jeweils gebuchten Iglu und wird im Buchungsprozess angegeben.
Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl ist ohne vorherige Zustimmung der Gastronomie nicht gestattet.
Kann eine größere Personenzahl nicht untergebracht werden, begründet dies keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erweiterung der gebuchten Kapazität.
Kinder dürfen die Iglus im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen nutzen.
Das Mitbringen von Tieren in die Iglus ist grundsätzlich nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Ausnahmen, insbesondere für erforderliche Assistenzhunde, bleiben unberührt.
Für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
Die Gastronomie ist berechtigt und verpflichtet, erforderlichenfalls einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen und die Abgabe alkoholischer Getränke zu verweigern, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Gastronomie.
Gesetzlich oder medizinisch zwingend erforderliche Ausnahmen bleiben hiervon unberührt.
Der Gast sowie die zu seiner Buchung gehörenden Personen haben die Einrichtungen, Iglus und sonstigen Gegenstände der Gastronomie pfleglich zu behandeln.
Den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Gastronomie übt das Hausrecht aus.
Bei erheblichen Störungen des Betriebsablaufs, Gefährdung anderer Gäste oder Mitarbeiter, vorsätzlichen oder erheblichen Beschädigungen sowie sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB kann die Gastronomie Personen des Hauses bzw. des Iglus verweisen.
Gesetzliche Ansprüche der Gastronomie bleiben unberührt.
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
Für Schäden, die durch andere zur Buchung gehörende Personen verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Festgestellte Schäden sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
Die Gastronomie ist berechtigt, eine Reservierung abzusagen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung aufgrund von Umständen, die von der Gastronomie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beherrscht werden können, unmöglich oder unzumutbar wird.
Hierzu können insbesondere erheblicher krankheitsbedingter Personalausfall, wesentliche technische Störungen, extreme oder gefährliche Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder die Absage bzw. Undurchführbarkeit der zugrunde liegenden Veranstaltung gehören.
Die Gastronomie wird den Gast über eine Absage unverzüglich informieren, sobald ihr die maßgeblichen Umstände bekannt sind.
Kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden und wird die Reservierung deshalb durch die Gastronomie abgesagt, werden bereits für die betroffene Buchung geleistete Zahlungen unverzüglich und grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
Die Rückerstattung wird spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Absage durch die Gastronomie veranlasst.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
Für die über das Buchungsportal abgeschlossenen Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit es sich um Verträge zur Lieferung von Speisen und Getränken oder zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Da die Iglu-Reservierung für ein konkret ausgewähltes Datum und einen bestimmten Zeitraum erfolgt, kann die Buchung daher nicht innerhalb einer allgemeinen 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden.
Das Fehlen eines gesetzlichen Widerrufsrechts berührt nicht die in diesen AGB geregelten Möglichkeiten zur Stornierung oder Änderung einer Buchung.
Die Gastronomie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gastronomie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Buchungsportals.
Vorübergehende technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle des Portals berühren bereits wirksam zustande gekommene Verträge grundsätzlich nicht.
Maßgeblich für eine erfolgreich abgeschlossene Buchung ist die entsprechende Buchungsbestätigung.
Die Park-Gastro GbR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.
Gleiches gilt in den sonstigen Fällen, in denen eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Gastronomie und dem Gast haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.